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Ratgeber Ferienwohnung

Sicher in den Urlaub starten. Haben Sie an alles gedacht?


Damit der Urlaub ungetrübt bleibt

Checken Sie rechtzeitig Ihre Versicherungen! Die Reiserücktrittsversicherung haben die meisten Urlauber:innen auf dem Schirm, ebenso eine Auslandskrankenversicherung - aber eine Haus­rat­ver­si­che­rung oder Privathaftpflichtversicherung? Auch diese sollten Sie unbedingt vor Reiseantritt überprüfen oder abschließen.

Die Versicherungsfrage hinsichtlich eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung ist wichtig. Ich habe alles Wissenswerte für Sie zusammengestellt. 


Gemietete Ferienwohnung

Ihre bestehende Haus­rat­ver­si­che­rung gilt auch in der Ferienwohnung für Ihr mitgebrachtes Hab und Gut. Sie greift bei Beschädigung durch die versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Das bedeutet: Hausrat, den Sie mitgebracht haben und der vorübergehend in dem Feriendomizil aufbewahrt wird, ist versichert über die so genannte „Außenversicherung“. In der Regel ist man nicht länger als drei Wochen im Urlaub, aber es schadet nicht, trotzdem vorher einen Blick in die Konditionen Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung zu werfen bezüglich der maximalen Aufenthaltsdauer. Bei vielen Haus­rat­ver­si­che­rungen beträgt dieser Zeitraum drei Monate, bei den Top-Tarifen sind es sogar bis zu zwölf Monate. Auch gilt außerhalb der eigenen vier Wände eine begrenzte Versicherungssumme für Ihren Hausrat. Grundsätzlich sollten Sie aber immer gut überlegen, ob und welche Wertgegenstände Sie in der Ferienwohnung wirklich brauchen. 


Schäden in der Unterkunft

Man muss als Mieter:in kein ausgewiesener Tollpatsch sein, um versehentlich Schäden in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus zu verursachen. Missgeschicke passieren schneller als gedacht und bleiben fast nicht aus, insbesondere wenn Kinder mit in der Unterkunft leben. Die Kaffeemaschine wird versehentlich beschädigt, unbeabsichtigt werden Flecken auf dem weißen Teppich verursacht, die Stehlampe wird umgeschmissen oder die Terrassentür geht zu Bruch: Mit der Haus­rat­ver­si­che­rung kommen Sie bei derlei Schäden an der Ferienwohnung nicht weit. In diesen Fällen greift vielmehr eine private Haft­pflichtversicherung, die auch Mietsachschäden mitversichert. 

Wer entsprechend abgesichert in den Urlaub fährt, bleibt im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen. Prüfen Sie im Vorfeld, welche Art von Schäden abgedeckt sind, damit Sie im Fall der Fälle nicht mit Ihrem Privatvermögen dafür aufkommen müssen. Haft­pflichtversicherungen decken in der Regel fest verbautes Mobiliar ab, zum Beispiel Waschbecken oder Einbauschränke. Hinsichtlich beweglichen Inventars existieren bei einigen Anbietern Einschränkungen - ebenso hinsichtlich Schäden, die im Ausland passieren. Schauen Sie hier genau hin und prüfen Sie Ihren Vertrag! 

Bei vielen Produktvarianten sind zum Beispiel Auslandsaufenthalte innerhalb Europas unbegrenzt, außerhalb vorübergehend bis zu fünf Jahren mitversichert. Mit Ihnen sind alle minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, mitversichert. Top-Tarife ver­sichern Schäden an geliehenen Sachen in Ferienunterkünften zusätzlich mit.


Noch ein wichtiger Tipp

Protokollieren Sie den Zustand der Ferienwohnung bei Bezug gemeinsam mit der vermietenden Person und scheuen Sie sich nicht, direkt auf festgestellte Mängel aufmerksam zu machen. So vermeiden Sie es, dass Ihr/e Vermieter:in Sie im Nachhinein für Schäden verantwortlich machen will, die bereits vor Ihrem Aufenthalt existierten. Falls es doch einmal zu solch einer ärgerlichen Situation kommen sollte: Ihre private Haft­pflicht unterstützt Sie auch hierbei! Sie prüft, ob wirklich ein Schadenersatzanspruch besteht und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Mit der privaten Haft­pflichtversicherung und der Haus­rat­ver­si­che­rung sind Sie hinsichtlich Ihrer Ferienunterkunft bestens abgesichert.


Kontaktieren Sie mich, ich berate Sie gern!


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